| Donnerstag, den 25. Februar 2010 um 12:15 Uhr |
Geburt und Wiedergeburt eines Vereins
Die WLS-Geschichte im Überblick
Mit ihren verwirrenden und manchmal fast undurchschaubaren Entwickungssprüngen spiegelt die Entstehungsgeschichte der Wassersportvereinigung am Langen See WLS nicht zuletzt auch die politischen Umstände im Deutschland des 20. Jahrhunderts wider. Erst im Jahre 1997 ist mit der „Verschmelzung“ der beiden Vereine von 1933 und 1990 der Prozess der Wiedergeburt abgeschlossen.
Anhand der überkommenen Dokumente lassen sich wesentliche Stationen festmachen, deren Bedeutung sich wegen fehlender Begründungen jedoch gelegentlich nicht sofort erschließt.
Zur Nomenklatur:
Die alphabetischen Quellenbezeichnungen (z.B. „Dokument A“) geben die Reihenfolge der Dokumente in der Festschrift an, während die Ziffern am rechten oberen Rand der Urkunden handschriftliche Eintragungen der Seitenzahlen in den Aktenbündeln des Vereinsregisters sind. Es bestehen drei solcher Aktenbündel, wobei die Akte mit der Nr. 7434 - für den Verein aus 1933/1936 - den Vermerk „geschlossen" trägt. (Die Festschrift ist beim Vorstand einsehbar. Zur Ansicht der Dokumente bitte auf "Dokument A" usw. klicken.)
1933 __ 17. November
Kommentar: Das Gasthaus „Wald-Idyll“, das südlich der heutigen Fährstelle „Zum Seeblick“ lag, existiert nicht mehr. Im Gründungsprotokoll wird der neue Verein ohne, in Satzung und Registereintrag aber mit Bindestrich geschrieben (das Restaurant schreibt sich mit Bindestrich, im Vereinsnamen dagegen ohne). Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) benötigt man zur Eintragung in das Vereinsregister und damit zur Gründung eines rechtsfähigen Vereins mindestens sieben Personen (§ 56). Gründungsprotokoll samt Anwesenheitsliste, Urkunde über die Bestellung des Vorstandes und Satzung in Urschrift und Abschrift müssen unterschrieben - nach Beglaubigung der Unterschriften z. B. durch einen Notar - beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden (§ 59). Danach kann der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden. Mit der Eintragung wird der Verein eine juristische Person, erhält den Zusatz „eingetragener Verein“ (e.V.; § 65) und wird rechtsfähig (§ 21). Das Amtsgericht veröffentlicht die Eintragung (§ 66). In Berlin ist das Vereinsregister traditionell beim Amtsgericht Charlottenburg angesiedelt.
1933 __ 4. Dezember
Mit einem handgeschriebenen Begleitbrief in schwungvoller Sütterlinschrift übersendet der Bücherrevisor Rudolf Nagel als Vorsitzender dem Amtsgericht Charlottenburg (AG) Abteilung Vereinsregister (VR) am Tegeler Weg die „Statuten“ des Vereins. In dem Schreiben wird auf die Gründungsversammlung am 17. November 1933 hingewiesen. Die Satzung, „im November 1933“ beschlossen, nennt als Ziel des Vereins „die Förderung des Wassersports im allgemeinen, insbesondere die Pflege des Segelns und der Kameradschaft sowie die sportliche Ertüchtigung der Jugend, um am Aufbauwerk des Deutschen Volkes fördernd mitzuwirken“. (Dokument B und Dokument C).
Kommentar: Die Satzung soll als formale Voraussetzung für die Registereintragung nach § 59 Abs. 3 BGB von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein und die Angabe des Tages ihrer Errichtung enthalten (wichtig für die spätere Eintragungen).
1934 __ 4. Februar
Die Mitgliederversammlung beschließt eine neue Satzung, die sich an den „Richtlinien des Deutschen Wassersportverbandes“ orientiert.
1934 __ 20. Februar
Nagel beantragt für die „Wassersportvereinigung Waldidyll“ beim Amtsgericht Charlottenburg erneut die Eintragung in das Vereinsregister. (Dokument D)
1934 __ 11. April
Eintragung der Wassersport-Vereinigung „Waldidyll“ in das VR unter der Registernummer 7434 (Blatt 17 der Registerakten). Die „Errichtung“ der Satzung am 4. Februar 1934 wird amtlich festgestellt. (Dokument E)
Kommentar: Der Verein ist damit rechtsfähig. Bei dem handschriftlichen VR-Vermerk in gut lesbarer Sütterlinschrift ist die letzte Ziffer der Zahl 1933 kommentarlos gestrichen und durch die Ziffer 4 ersetzt worden. Der Vermerk im VR steht im Widerspruch zu der Angabe Nagels, wonach bereits am 4. Dezember 1933 „Statuten“ an das AG geschickt worden sind. Es bleibt zu vermuten, daß die ursprünglich überwiesene Satzung nicht den Vorschriften genügte oder politisch unerwünscht war und daher eine Neufassung angeregt wurde. Diese Neufassung entsprach offenbar nunmehr den neuen Richtlinien des Wassersportverbandes. Sprachlich deutet sich die „neue Zeit“ durch eigene Wortgebung an. So heißt es in dem VR-Vermerk weiter: „Vorstand ist der Leiter. Der Leiter wird im Behinderungsfall durch das Mitglied des Führerbeirats vertreten, das er hierzu allgemein oder für den Einzelfall bestimmt...“ Zumindest ein späteres Versammlungsprotokoll weist auf tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten unter den Mitgliedern hin. Meist geht es um finanzielle Fehlplanungen und mangelnde Kontrolle seitens der dazu gewählten und bestellten Verantwortlichen.
1934 __ 18. April
Der Verein wird im „Öffentlichen Anzeiger zum 32. Stück des Amtsblatts für den Landespolizeibezirk Berlin“ gemeldet. Darin wird auf Eintragung in das VR am 10. April 1934 Bezug genommen. (Dokument F)
Kommentar: Die Eintragung im VR steht unter dem 11. (nicht: 10.) April.
1934 __ 3. Mai
Der Verein und der Preußische Staat, vertreten durch den Landforstmeister für den Regierungsbezirk Potsdam, schließen in Potsdam einen Mietvertrag über ein 0,415 ha großes Grundstück im Jagen 37. Der Mietzins beträgt 252 RM jährlich. (Dokument G)
Kommentar: Das Grundstück wird noch heute von der WLS genutzt. Der Verein ist, wie aus einem Stempelaufdruck kenntlich wird, Mitglied im „Nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen“.
1935 __ 20. Februar
Erneut Satzungsänderung. Laut Sitzungsbericht der Hauptversammlung gibt Vereinsleiter Nagel zunächst den Haushaltsplan und die „Höhe der Bootssteg- und Laubenmiete für jeden einzelnen“ bekannt. Dann wird die vom Reichssportführer herausgegebene Einheitssatzung verlesen und einstimmig angenommen. In dieser Satzung heißt es jetzt unter § 2: „Der Verein bezweckt die leibliche und seelische Erziehung im Geiste des nationalsozialistischen Volksstaates durch die planmäßige Pflege der Leibesübungen...“ Die Versammlung schließt mit „einem Siegheil auf unseren Führer Adolf Hitler“. (Dokument H)
1935 __ 30. August
Breitenbach als Schriftwart schickt die „vom R.d.L. vorgeschriebene Satzungsänderung“ und einen „Sitzungsbericht der Hauptversammlung vom 20.3.1935“ an das Amtsgericht Charlottenburg.
Kommentar: Diese Hauptversammlung, welche die vom Reichssportführer für Leibesübungen vorgeschriebene Einheitssatzung einstimmig annahm, fand am 20. Februar (nicht: 20. März) statt.
1935 __ 26. November
Der Beschluss der neuen Einheitssatzung wird im VR vermerkt. Bezug auf die Hauptversammlung am 20. Februar 1935.
Kommentar: Anstelle des Vorstands im Sinne § 26 Absatz 2 des BGB gilt fortan der „Vereinsführer“, wie im VR festgehalten wird.
1936 __ 5. Juli
Eine „außerordentliche Generalversammlung“ beschließt auf Vorschlag von „Kamerad Jacob“ die Umbenennung des Vereins in „Wassersportvereinigung am Langen See“. Dazu ist Satzungsänderung notwendig. Der neue Vereinsname wird im VR am 6. Oktober 1936 eingetragen. Den Vorstand bilden jetzt Kaufmann Herbert Jacob, Vereinsführer, und sein Stellvertreter Mechaniker Bruno Schubert. (Dokument I)
Kommentar: Die Umbenennung wird nicht begründet. In der Notiz wird auf „die letzte außerordentliche Generalversammlung“ ohne Datum abgehoben, der ein „formaler Fehler“ unterlaufen sei, weshalb die ao. GV am 5. Juli einberufen werden musste. Dieser Fehler wird nicht weiter erläutert, und von dieser erwähnten ao. GV fehlt in den Akten jede Spur.
18. Mai 1937, 11. Mai 1938, 19. Juni 1939
jeweils VR-Eintragungen bezüglich der Wiederwahl des Vorstandes, ohne weitere Angaben, jedoch mit Verweis auf die Registerakten
1940 __ 9. Juni
Laut Eintragung in das VR vom 10. Mai 1941 beschließt die Mitgliederversammlung erneut eine Satzungsänderung. Vereinsführer ist weiter Herbert Jacob.
Kommentar: Zu dieser vierten Satzungsänderung gibt es weder Begründung noch inhaltliche Angaben.
1941 __ 31. März
„Im Einvernehmen mit dem zuständigen Hoheitsträger der NSDAP“ ernennt der Sportkreisführer des „Nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübungen“ (NSRL) den Vorsitzenden Herbert Jacob zum Vereinsführer. (Dokument K)
Kommentar; Die Nazi-Partei (NSDAP) hatte schon lange zuvor die Kontrolle über den Sport übernommen, ohne daß dies in den Unterlagen immer eindeutig notiert wird. Mit Beginn des Krieges finden offensichtlich keine Vorstandswahlen mehr statt. Der „Vereinsführer“ wird schlicht „bestellt“. Aus dem Felde hatte der „Soldat Jacob, Herbert, Feldeinheit 44 875“ bereits am 25. Januar 1941 seinen Stellvertreter Bruno Schubert aus Neukölln zum Vereinsführer der WLS ernannt. (Dokument L)
1952 __ 4. April
Die Sportgemeinschaft Grünau informiert den Landesausschuss Groß-Berlin, Werderscher Markt 4, daß auf Vorschlag des Kreisausschusses Treptow vom 28. März 1952 die Sektion Segeln bei der Sportgemeinschaft Grünau gegründet worden ist. (Dokument M)
Kommentar: Der WLS e.V. gehört fortan als Gruppe II zu dieser Sportgemeinschaft, und zwar als „SG Grünau II“.
1955 __ 16. Dezember
Löschung des WLS e.V. im Charlottenburger Vereinsregister. Eintrag: „Der Verein ist als tatsächlich nicht mehr bestehend von Amts wegen gelöscht“. Blatt 113 der Registerakten mit der entsprechenden Verfügung. (Dokument N)
Kommentar: Die Löschung wird nicht begründet. Sie kann kaum anders denn als behördlicher Willkürakt bezeichnet werden und stellt damit einen Rechtsbruch dar. Die Eintragung ist zudem objektiv unrichtig, denn der Verein bestand in Wirklichkeit weiter, wenn auch unter einem anderen Namen. Dennoch entbehren in der WLS umlaufende Gerüchte, der lange Arm der SED habe die Löschung veranlasst, jeder Grundlage. Im Vereinsregister finden sich dazu keine Unterlagen. Auffällig ist immerhin, daß vor den letzten Eintragungen in die jetzt geschlossene Vereinsregister-Nummer 7434 des ursprünglichen Vereins von 1933/36 – es handelt sich um die Blätter 111-113 - offenbar mehrere Seiten herausgetrennt worden sind. Es gibt freilich auch eine andere Erklärung: Während der Zeit des Kalten Krieges waren alle behördlichen Kontakte zu den amtlichen Stellen im Osten Berlins entweder eingefroren oder politisch unerwünscht. Der handschriftliche Vermerk „Vermögen übertragen“ in der Verfügung steht wohl im Zusammenhang mit der Anfrage der Berliner Kommission für Ansprüche auf Vermögenswerte, die am 3. Oktober 1951 die Vereinsregisterakte Nr. 7434 angefordert und mit Schreiben vom 17. Oktober 1951 zurückgeschickt hatte. Vermutlich sah die Kommission, die laut Briefkopf im Auftrag des alliierten Kontrollrates tätig war, keine Möglichkeit auf einen Vermögenszugriff. Der Kontrollrat war gemäß Viermächtestatut die oberste politische Instanz in Berlin. (Dokument O)
1990 __ 15. Juni
Wiederbegründung der Wassersportvereinigung am Langen See e.V. Die Gründungsversammlung verabschiedet eine Satzung, die der Gründungsurkunde beigefügt wird. Darin werden mehr als 40 Namen aufgeführt.
1990 __ 22. Juni
Bringfried Kortze als Vorsitzender des neuen WLS e.V. stellt mit sieben weiteren gewählten Vorstandsmitgliedern beim Stadtbezirksgericht Berlin, Littenstrasse 14/15, „Antrag zu Registrierung als rechtsfähige Vereinigung... auf der Grundlage des Vereinigungsgesetzes vom 21. Februar 1990, Paragraphen 4 und 5 sowie des beigefügten Statutes und der Gründungsurkunde vom 15. Juni 1990“. Die WLS möchte sich wieder als „eingetragener Verein“ registrieren lassen. Neben Kortze gehören dem Vorstand an (in der Reihenfolge der Aufstellung): Walter Schell, Rudi Fronn, Karl- Heinz Allgeyer, Michaela Lorenz, Michael Klatte, Volker Hochmuth und Dieter Schulz.
1990 __ 16. Juli
Die WLS erhält eine Urkunde darüber, dass der Verein unter der Nummer 1164 im „Vereinigungsregister des Stadtbezirksgerichts Berlin- Mitte“ registriert worden ist. Zusätzlicher Vermerk: „Mit der Registrierung ist die Vereinigung rechtsfähig“. (Dokument P)
Kommentar: Was zunächst wie die Wiedergeburt der WLS im Osten Berlins aussieht, ist in Wirklichkeit eine Missgeburt, da das Gericht entgegen seinen Angaben die Registrierung nicht in die Wege leitet. Die Gründe dafür sind unbekannt. Der Verein ist somit zwar unter seinem alten Namen aus 1936 wieder erstanden, aber noch unregistriert und daher nicht rechtsfähig.
1990 __ 3. Dezember
Die Rechtspflegerin Hüther vom AG Charlottenburg, wo die Vereinsunterlagen nun zuständigkeitshalber angekommen sind, teilt dem Vorstand folgendes mit: 1. Das Stadtbezirksgericht hat die WLS – entgegen dem schriftlichen Vermerk - nicht in das Vereinigungsregister eingetragen. „Die Ihnen ...erteilte Urkunde gibt also insoweit einen falschen Sachverhalt wieder, als Ihnen die Eintragung bestätigt wurde“. Es wird um Rücksendung des als „gegenstandslos“ bezeichneten Dokuments gebeten. 2. Nach dem Einigungsvertrag können nur die bis zum Stichtag 3. Oktober 1990 eingetragenen und damit rechtsfähigen Vereine als solche behandelt werden 3. Das Vereinigungsgesetz der DDR findet keine Anwendung mehr. Maßgebend sind vielmehr die §§ 21 bis 79 BGB. „Ihr Verein muss demzufolge einer erneuten vollständigen Prüfung unterzogen werden“. 4. Darüber hinaus belehrt die Rechtspflegerin den Vorstand über die erforderlichen Voraussetzungen für die Eintragung, z. B. notariell beglaubigte Anmeldung, von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnete Satzung in Urschrift und Fotokopie, Protokoll der Vorstandswahl mit Abstimmungsergebnissen.
Kommentar: Der vermutlich völlig überraschte Vorstand muss eine Falschbeurkundung des Stadtbezirksgerichts zur Kenntnis nehmen. Er war allerdings mit seinem Antrag an das Stadtbezirksgericht im Rechtsirrtum, denn nach dem Einigungsvertrag gilt nicht das DDR-Vereinigungsrecht, sondern das BGB vom 18. August 1896 wieder in ganz Deutschland. Der Stichtag 3. Oktober 1990 ist zudem überschritten, und der Verein muss von vorne anfangen.
1990 __ 22. Dezember
Erneut „Gründungsversammlung“. Sie beschließt eine abgeänderte Satzung. 63 Mitglieder unterzeichnen die Gründungsurkunde.
Kommentar: Reaktion auf das Schreiben vom Amtsgericht Charlottenburg mit Revision der Ergebnisse der Gründungsversammlung vom 15. Juni 1990.
1991 __ 10. Januar
Die WLS-Vorstandsmitglieder Kortze, Schell und Allgeyer beantragen nunmehr beim VR des AG Charlottenburg „Neuanmeldung des Vereins ‚Wassersportvereinigung am Langen See’ Registrier-Nr. 1164 des Vereinigungsregisters beim Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte“. Die erforderlichen Unterlagen werden beigefügt. Der Vorstand meldet „den Verein und uns als Vorstand zur Eintragung in das Vereinsregister“ an. (Dokument Q)
Kommentar: Die Schwierigkeiten scheinen behoben. Aber dem Vorstand ist zu diesem Zeitpunkt offenbar nicht bewusst, dass der Verein von 1933/36 bereits seit 1955 gelöscht ist.
1991 __ 14. Juni
Das Amtsgericht Charlottenburg verfügt die Eintragung des Vereins in das VR unter der Nummer 11119 Nz. Zusatz: „Die Satzung ist errichtet am 15. Juni 1990 und am 22. Dezember 1990 geändert und neu gefasst“. Die Öffentliche Bekanntmachung wird angeordnet.
1992 __ 16. Dezember
Die WLS stellt beim AG Charlottenburg Abteilung VR „Antrag auf Annullierung der Streichung des WLS e.V. (95VR7434) aus dem Vereinsregister“. (Dokument R)
1993 __ 14. Januar
Auf Verlangen von Gründungsmitglied Günter Schmitz bestellt das AG Charlottenburg „anstelle des fehlenden Vorstandes bis zur Behebung des Mangels“ Bringfried Kortze und Michael Klatte zum Vorstand gemäß § 29 BGB. Als „Wirkungskreis“ dieses Notvorstandes wird bestimmt: „Einberufung und Durchführung einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Vorstandes und Neufassung der Satzung sowie gegebenenf(a)lls Aufnahme neuer Mitglieder“. (Dokument S)
1993 __ 27. Februar
Außerordentliche Mitgliederversammlung der WLS am Wohnsitz von Schmitz im Bildhauerweg 32. Anwesend sind Klatte, Kortze und Schmitz (als „Ältestenrat“). Tagesordnungspunkt: Satzungsänderung, „da der Verein den Segelsport unter demokratischen und rechtstaatlichen Bedingungen weiterführen möchte(n)“. Der Satzungsentwurf wird von den Anwesenden einstimmig zur neuen Satzung erklärt und angenommen. Der Entwurf geht dem AG Charlottenburg „zur Bestätigung“ zu. (Dokument T)
1993 __ 16. Dezember
Annullierung der Löschung im Vereinsregister. Vermerk im VR: „Die Eintragung vom 16. Dezember 1955 über die Löschung des Vereins wird von Amts wegen als unrichtig gelöscht“.
Kommentar: Die Streichung aus dem VR am 16. Dezember 1955 wird korrigiert. Der alte Verein von 1933 existiert somit wieder, und zwar unter seinem Namen aus dem Jahr 1936. Er ist rechtsfähig. De jure bestehen jetzt allerdings zwei WLSEinheiten, nämlich der Verein von 1933 (VR 7434) und der von 1990 (VR 11119 Nz).
1996 __ 24. Oktober
Der Vorstand ersucht das AG Charlottenburg um Eintragung in das Vereinsregister, nachdem die Jahreshauptversammlung des „Wassersportvereinigung am Langen See e.V“. (VR 11119 NZ) am 7. September 1996 den Abschluss eines „Verschmelzungsvertrages mit der Wassersportvereinigung am langen See e.V. gegr. 1933 (VR 13672 NZ)“ beschlossen hatte.
Kommentar: Der Beschluss ist regelkonform, der Antrag aber formal nicht korrekt.
1997 __ 10. Mai
Die Jahreshauptversammlung stimmt erneut der Verschmelzung beider Vereine zu. Auf der Versammlung beurkundet der Notar Kleinkamp „wie im Gesetz gefordert“ den Beschluss der Mitglieder. An demselben Tag wird der „Verschmelzungsbericht“ für beide Vereine unterzeichnet. (Dokument U)
Der WLS e.V. (VR 11119 Nz) als „der übertragende Verein“ wird mit dem Verein WLS e.V. (VR 13672 Nz) - „der übernehmende Verein“ - gemäß § 8 Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) verschmolzen.
Der übertragende Verein erlischt, sobald die Verschmelzung im Vereinsregister des übernehmenden Vereins eingetragen ist. Als Verschmelzungsstichtag wird der 1. Juli 1997 festgelegt. Der WLS e.V. wird unter der Nummer VR 13672 Nz im Vereinsregister aufgeführt.
Kommentar: Damit ist der WLS e.V. wieder ein Verein und wie in seinem alten Zustand voll rechtsfähig. Im Verschmelzungsbericht wird vorsorglich angemerkt, „daß der 33’er Verein weiterhin bestehen bleibt und den 90’er Verein personell wie materiell in sich aufnimmt“ (Kursive im Original). Die Verschmelzung war notwendig geworden, weil zwei Vereine gleichen Namens existierten, die aber in Wirklichkeit ein und denselben Verein bildeten.
1997 __ 10. Juli
Der Vereinsvorstand teilt dem VR beim AG Charlottenburg mit, dass „keine Klage gegen die Wirksamkeit des am 10.05.1997 zustandegekommenen Verschmelzungsbescluß erhoben wurde...“ (Dokument V)
Kommentar: Die Verschmelzung wird damit rechtskräftig.
1997 __ 12. August
Erneut ergeht Antrag auf Eintragung in das VR des AG Charlottenburg. |